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Ausbildungen und Schulungen

Gemäß § 10 des Arbeitsschutzgesetzes muss ein Arbeitgeber Maßnahmen treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Der Arbeitgeber muss entsprechend Beschäftigte benennen und auszubilden, die Aufgaben der Ersten Hilfe, der Brandbekämpfung und der Evakuierung/Räumung übernehmen.

Ausbildung von Brandschutzhelfern:
Um den gesetzlichen Anforderungen Rechnung zu tragen müssen ausreichend Brandschutzhelfer, gemäß DGUV Vorschrift 1, ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ und DGUV Information 205-023, ausgebildet werden. Die Ausbildungen von Brandschutzhelfern führen wir auf die Kunden abgestimmt in den Unternehmen durch.

Ausbildung von Evakuierungshelfern/Räumungsbeauftragten:
Verschiedene Gründe können zu einer Räumung oder Evakuierung führen. Hierzu zählen Ereignisse wie:
Arbeitsunfälle, Verkehrsunfälle (Werksverkehr), ein Brand, Naturereignisse, Bombendrohungen, Erpressungen und Geiselnahmen, verdächtige Postsendungen oder ein Datenangriff.
Um eine reibungslose Evakuierung und Räumung zu gewährleisten, ist die Ausbildung von Evakuierungshelfern/Räumungsbeauftragten zu empfehlen. Beim Aufbau eines Krisenmanagements beraten und unterstützen wir unsere Kunden und führen die entsprechenden Schulungen und Ausbildungen durch.

Schulungen von Führungskräften im Arbeits- und Brandschutz:
Bei vielen Führungskräften stellt sich die Frage: Wer haftet als Führungskraft? Welche rechtlichen Anforderungen müssen beachtet und im Unternehmen umgesetzt werden? Wie baue ich eine geeignete Arbeitsschutzorganisation auf? Wie führe ich meinen Verantwortungsbereich sicher und rechtskonform?
Diese Fragen erarbeiten und beantworten wir gemeinsam im Rahmen einer Schulung der Führungskräfte. Hierbei gehen wir besonders auf die spezifischen Aufgaben, in Bezug auf den Verantwortungsbereich der Führungskraft ein und bieten handlungs- und lösungsorientierte Vorschläge.