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Beratung und Betreuung

Unser kompetentes Team bietet unseren Kunden umfassende sicherheitstechnische Betreuung und Beratung im Arbeitsschutz nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und gemäß DGUV-Vorschrift 2, als Sicherheitsingenieur / Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Wir unterstützen und beraten als externe Brandschutzbeauftragte. Wir führen für unsere Kunden brandschutztechnische Inspektion von Betrieben, Betriebsabschnitten und Filialen durch. Die Vorkehrung und Gewährleistung von Brandbekämpfung, der bauliche Brandschutz und die Maßnahmen zur Evakuierung werden hierbei überprüft. Die Verantwortlichen beraten wir zum aktuellen Stand der Technik und zu den brandschutzrechtlichen Anforderungen und bieten kundenorientierte Lösungsvorschläge.
Zu unseren Leistungen gehören u.a.:

  • Durchführung von Begehungen der Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen und ggf. Erarbeiten von Maßnahmen zur Beseitigung gefundener Mängel
  • Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie
  • Organisation und Durchführung regelmäßiger Arbeitsschutzausschusssitzungen
  • Unterweisung der Mitarbeiter, gem. § 12 ArbSchG und § 4 DGUV-Vorschrift 1
  • Beratung zum Krisenmanagement, Begleitung und fachliche Unterstützung bei Räumungsübungen, Unterstützung beim Aufbau einer Notfallorganisation
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Schulungspräsentationen
  • Erstellung und Aktualisierung von Brandschutzordnungen Teil A, B und C gemäß DIN 14096
  • Erstellung und Aktualisierung von Flucht- und Rettungswege-Plänen gemäß ASR A2.3 und DIN ISO 23601
  • Fachkundige Beratung zur Beschaffung von Ausrüstungen des Brandschutzes, der Ersten Hilfe und von persönlicher Schutzausrüstung
  • Bedarfsermittlung für die Anzahl und Art zur Ausstattung der Betriebsstätte mit Feuerlöschern, gemäß ASR A2.2

Gern unterstützen wir Sie auch bei der Suche nach kompetenten Arbeitsmedizinern.